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Amtsgericht Krefeld, 2 C 300/15

Datum:
30.08.2017
Gericht:
Amtsgericht Krefeld
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 C 300/15
ECLI:
ECLI:DE:AGKR:2017:0830.2C300.15.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, die von seinem Grundstück ... in das Grundstück der Klägerin ... hineinragenden Äste und Zweige, der sich nach links in die Richtung des Grundstücks neigenden Douglasie derartig zu beschneiden, dass keinerlei Äste und Zweige mehr in das Grundstück der Klägerin hineinragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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