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Amtsgericht Krefeld, 7 C 156/15

Datum:
28.04.2016
Gericht:
Amtsgericht Krefeld
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 C 156/15
ECLI:
ECLI:DE:AGKR:2016:0428.7C156.15.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 159,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.09.2014 zu zahlen.Im übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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