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Amtsgericht Krefeld, 1 C 464/13

Datum:
20.02.2014
Gericht:
Amtsgericht Krefeld
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 C 464/13
ECLI:
ECLI:DE:AGKR:2014:0220.1C464.13.00
 
Tenor:

hat das Amtsgericht Krefeld im vereinfachten Verfahren gemäß § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung am 20.02.2014 durch den Richter am Amtsgericht Bußmannfür Recht erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 554,62 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.11.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

 
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