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Amtsgericht Krefeld, 12 C 183/10

Datum:
06.07.2011
Gericht:
Amtsgericht Krefeld
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 C 183/10
ECLI:
ECLI:DE:AGKR:2011:0706.12C183.10.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Klageabweisung im Übrigen, verurteilt,an den Kläger 909,89 EUR(in Worten: neunhundertneun Euro und neunundachtzig Cent) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.01.2011 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu jeweils vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 909,89 € festgesetzt.

 
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