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Amtsgericht Krefeld, 14 C 38/08

Datum:
19.01.2009
Gericht:
Amtsgericht Krefeld
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 C 38/08
ECLI:
ECLI:DE:AGKR:2009:0119.14C38.08.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung vom 21.04.2008 zu TOP 2.2 werden für ungültig erklärt.

Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Vollstreckung kann durch die Beklagte in Höhe einer Sicherheitsleistung von 500,00 Euro durch die Beklagten abgewendet werden.

 
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