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Amtsgericht Krefeld, 6 C 143/08

Datum:
26.09.2008
Gericht:
Amtsgericht Krefeld
Spruchkörper:
Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 C 143/08
ECLI:
ECLI:DE:AGKR:2008:0926.6C143.08.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 651,31 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.10.2007 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 101,40 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.04.2008 gegenüber Rechtsanwalt Lothar Schriewer, Düsselthaler str. 49, 40211 Düsseldorf, freizustellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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