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Amtsgericht Krefeld, 75 C 395/03

Datum:
08.03.2005
Gericht:
Amtsgericht Krefeld
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
75 C 395/03
ECLI:
ECLI:DE:AGKR:2005:0308.75C395.03.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von

€ 550,00 abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung

Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Sicherheitsleistung darf durch selbstschuldnerische Bürgschaft

einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

 
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