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Amtsgericht Kempen, 13 C 252/01

Datum:
13.11.2001
Gericht:
Amtsgericht Kempen
Spruchkörper:
13. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 C 252/01
ECLI:
ECLI:DE:AGKK1:2001:1113.13C252.01.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 500,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Den Parteien wird gestattet, die Sicherheitsleistung in Form ei-ner Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse zu erbringen.

 
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