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Landgericht Köln, 87 O 35/25

Datum:
25.03.2026
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
87 O 35/25
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2026:0325.87O35.25.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.501,19 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 13.06.2025 zu bezahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 2.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 13.06.2025 zu bezahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, weitere 500 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 21.08.2025 an die Klägerin zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, weitere 2.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 03.02.2026 an die Klägerin zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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