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Landgericht Köln, 40 O 233/25

Datum:
22.05.2026
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
40. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
40 O 233/25
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2026:0522.40O233.25.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 29.09.2025 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 5.956,38 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 06.03.2025 zu zahlen sowie die Klägerin von Inkassokosten gegenüber der N. GmbH in Höhe von 885,80 EUR freizustellen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur fortgesetzt werden, wenn diese Sicherheit geleistet ist.

 
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