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Landgericht Köln, 28 O 30/26

Datum:
28.01.2026
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 30/26
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2026:0128.28O30.26.00
 
Tenor:
  1. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Der Antragsgegnerin wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt, den unter dem Handle ‚@XXXXXXX‘ auftretenden Account auf der Plattform www.xxxxxx.xxx zu veröffentlichen, zu verbreiten oder sonst öffentlich zugänglich zu machen, wenn dies geschieht wie unter https:// xxxxxx.xxx/XXXXXXX‘ und nachfolgend eingeblendet

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  1. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

  1. Streitwert: 30.000 €.

 
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