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Landgericht Köln, 28 O 304/25

Datum:
13.05.2026
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 O 304/25
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2026:0513.28O304.25.00
 
Tenor:
  1. Der Beklagte wird verurteilt,

  1. es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu unterlassen, in Bezug auf die Klägerin zu behaupten,

  1. Zitat wurde entfernt“

  2. Zitat wurde entfernt“

wenn dies jeweils geschieht, wie in dem aus der Anlage K 3 ersichtlichen B.-Beitrag des Beklagten vom 26.08.2025:

Bilddarstellung wurde entfernt“

  1. an die Klägerin 867,60 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.09.2025 zu zahlen.

  1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, im Hinblick auf den Unterlassungstenor gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 5.000 Euro und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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