Datum:
30.04.2026
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 189/25
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2026:0430.28O189.25.00
Tenor:
wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 15.04.2026 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 7 der zweite Satz im ersten Absatz des Beklagtenvorbringens der lautet "Insbesondere das als Anlage PBP 13 vorgelegte Posting habe sich zu diesem Zeitpunkt nicht in den Story-Highlights mit dem Titel „L.“ befunden." wie folgt geändert wird:
"Insbesondere der als Anlage PBP 13 vorgelegte Inhalt habe sich zu diesem Zeitpunkt nicht in den Story-Highlights mit dem Titel „L.“ befunden."