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Landgericht Köln, 28 O 181/26

Datum:
05.06.2026
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 181/26
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2026:0605.28O181.26.00
 
Tenor:
  1. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

Dem Antragsgegner wird es bei Meidung eines vom Gericht für den Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten,

v e r b o t e n,

WhatsApp-Nachrichten des Antragstellers ganz oder teilweise auf seinem Instagram-Account @E. zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen zu lassen und/oder verbreiten zu lassen,

wenn dies geschieht wie auf dem Instagram-Account @E. in einem Beitrag vom 23.05.2026 und aus dem nachfolgenden Screenshot ersichtlich:

„Bilddarstellung wurde entfernt“.

  1. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

  1. Streitwert: 3.000 €.

 
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