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Landgericht Köln, 25 O 171/20

Datum:
17.03.2026
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
25. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 O 171/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2026:0317.25O171.20.00
 
Tenor:

wird dem Kläger zu 2) in Erweiterung der Prozesskostenhilfebeschlüsse vom 17.09.2024 und vom 07.02.2025 Prozesskostenhilfe bezüglich der Klageerweiterung im Schriftsatz vom 04.12.2025 (Bl. 653 ff. der Akte) insoweit bewilligt, als er mit dem Antrag zu 11. (von den Klägern als 15. bezeichnet) einen Betrag von 99.641,90 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit und als er mit dem Antrag zu 12. (von den Klägern als 16.bezeichnet) einen Betrag von 56.298,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit begehrt.

Insoweit wird Herr Rechtsanwalt Y. dem Kläger zu 2) zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte in dieser Instanz beigeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe vom 03.12.2025 zurückgewiesen.

 
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