Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 18 O 193/25

Datum:
12.06.2026
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 O 193/25
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2026:0612.18O193.25.00
 
Schlagworte:
Fälligkeit der vereinbarten Vergütung, Freianlagenplanung, Abrechnungsverhältnis wegen faktischer Beendigung der Zusammenarbeit, anrechenbare Kosten, Voraussetzungen der gewerkeorientierten Kostenermittlung, Planungs- und Überwachungsziele, Sonderkündigungsrecht nach § 650r BGB, Verzicht, Schätzung von Teilleistungen nach Simmerdinger
Normen:
$$ 650p, 650q, 650g, 631 Abs. 1; 640, 648, 133, 157 BGB; $ 2, 4, 7, 6, 14, 33, 34, 35, 37 HOAI; 287 ZPO; $8 BauO NRW; DIN 276-1: 2008-12
Leitsätze:

Keine weitere Vergütung bei Kündigung der Auftraggeber nach 650r BGB sowie einer erst nachträglich erstellten, ungenügenden, da lediglich mit glatten Zahlen und ohne Mengen- und Massenberechnung erfolgten gewerkeorientierten Kostenberechnung und keine Vergütung für eine einseitige Freianlagenplanung ohne Beauftragung in Textform bei "Gelegenheit" der Gebäudeplanung.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank