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Landgericht Köln, 15 O 293/23

Datum:
25.03.2026
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 O 293/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2026:0325.15O293.23.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 1.019,73 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.08.2023 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.054,10 EUR gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten, Rechtsanwalt S. B., K.-straße 00x, 00000 Y., freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 78 % und der Kläger zu 22 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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