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Landgericht Köln, 15 O 123/23

Datum:
25.03.2026
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 O 123/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2026:0325.15O123.23.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 05.05.2025 wird aufrechterhalten, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, an die Klägerin 3.963,70 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 05.04.2023 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 453,87 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird das Versäumnisurteil vom 05.05.2025 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die durch ihre Säumnis verursachten Kosten. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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