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Landgericht Köln, 13 S 202/25

Datum:
25.03.2026
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 S 202/25
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2026:0325.13S202.25.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18.11.2025 (Az.: 263 C 87/25), unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird - unter Abweisung der Klage im Übrigen - verurteilt, an die Klägerin 1.873,08 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 671,73 € seit dem 15.05.2025 und aus 1.201,35 € seit dem 22.05.2025 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 319,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.07.2025 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Beklagte zu 92 % und die Klägerin zu 8 %. Die Kosten der Berufung tragen die Beklagte zu 77% und die Klägerin zu 23%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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