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Landgericht Köln, 12 O 12/25

Datum:
25.03.2026
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
12 O 12/25
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2026:0325.12O12.25.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin zu dem Rentenversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer: N01 Auskunft über

a) den ungezillmerten Rückkaufswert

b) die Höhe der Überschussanteile

jeweils zum 30.09.2024 zu erteilen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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