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Landgericht Köln, 87 O 10/25

Datum:
27.08.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
7. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
87 O 10/25
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:0827.87O10.25.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen am Geschäftsführer, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr

für das Produkt „L.“ Paste Ergänzungsfuttermittel für Hunde und Katzen mit der Angabe zu werben:

1. Zitat wurde entfernt.,

1.1. „Zitat wurde entfernt.“,

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11. „Zitat wurde entfernt.“,

12. „Zitat wurde entfernt.“,

13. „Zitat wurde entfernt.“,

jeweils wenn dies geschieht, wie in der Anlage K 4 wiedergegeben

2.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 357,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Zustellung der Klage (25.02.2025) zu zahlen.

3.

Die Widerklage wird abgewiesen.

4.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5.

Das Urteil ist in Bezug auf Ziffer 1. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000 EUR und im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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