Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 6 S 114/23

Datum:
15.05.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 S 114/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:0515.6S114.23.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgericht Köln vom 26.05.2023 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Preiserhöhungen für die monatlichen Nutzungsentgelte der Beklagten, zum Dezember 2017 um 2,00 € von 11,99 € auf 13,99 €, zum Juni 2019 um weitere 2,00 € von 13,99 € auf 15,99 € sowie die Preiserhöhung zum Mai 2022 um weitere 2,00 € von 15,99 € auf 17,99 €, unwirksam sind und der Kläger zur Zahlung dieser Beitragserhöhungen nicht verpflichtet ist.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 191,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank