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Landgericht Köln, 40 O 6/23

Datum:
25.11.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
40. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
40 O 6/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:1125.40O6.23.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 136,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.11.2022 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 95,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.11.2022 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen der Kläger zu 54% und die Beklagte zu 46%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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