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Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen (25 C 11/25) vom 23.07.2025 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.668,67 EUR festgesetzt.
Gründe:
2Wegen des Sachverhalts, der dem Rechtsstreit zugrunde liegt, sowie der in erster Instanz gestellten Anträge wird auf die angefochtene Entscheidung Bezug genommen. Hiergegen wendet sich der Berufungsführer mit seiner eingelegten Berufung.
3Er beantragt,
4das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen vom 23.07.2025, Az. 25 C 11/25 abzuändern und die Klage abzuweisen.
5Die Klägerin beantragt,
6die Berufung zurückzuweisen.
7Der Beschluss ergeht gemäß § 522 Abs. 2 ZPO.
8Zur Begründung wird auf den Hinweisbeschluss vom 07.11.2025 Bezug genommen.
9Eine Stellungnahme des Beklagten ist hierzu nicht erfolgt, sodass zu einer weitergehenden Begründung kein Anlass besteht.
10Die Kostenentscheidung beruht auf § 97 ZPO; die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit folgt aus §§ 544 Abs. 2, 708 Nr. 10, 713 ZPO.