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Landgericht Köln, 37 O 70/24

Datum:
17.01.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
37. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
37 O 70/24
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:0117.37O70.24.00
 
Tenor:
  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.687,64 EURO nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.01.2024 Zug um Zug gegen Übergabe des D.-Batteriespeichers mit der Seriennummer N01 zu zahlen. Es wird zudem festgestellt, dass sich die Beklagte im Annahmeverzug hinsichtlich des genannten Batteriespeichers befindet.

         Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 86% und der Kläger zu 14%. Die Kosten der Streithelferin trägt der Kläger zu 14 %, im Übrigen diese selbst.

  1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags.

 
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