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Landgericht Köln, 30 O 290/24

Datum:
10.04.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
30. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 O 290/24
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:0410.30O290.24.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.346,28 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.08.2024 zu zahlen;

es wird festgestellt, dass der zwischen der Beklagten und dem Kläger geschlossene Coaching-Vertrag (Vertragsnummer: N01) nichtig ist und dass keine Zahlungsverpflichtung des Klägers aus diesem Vertrag resultiert;

im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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