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Landgericht Köln, 28 O 589/23

Datum:
08.07.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
28. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 O 589/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:0708.28O589.23.00
 
Tenor:

wird gemäß § 320 ZPO der Tatbestand des Urteils vom 04.06.2025 dahingehend berichtigt, dass

auf S. 4, 2. Absatz der folgende Satz entfällt:

Die Off-Site-Daten werden automatisch mit dem Q.-Konto des Nutzers verknüpft, wobei der Nutzer aufgrund des von seinem Browser oder Endgerät hinterlassenen digitalen Fingerabdrucks mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99% erkannt werden kann.

und auf S. 5, 3. Absatz der folgende Satz eingefügt wird:

Die Klageseite behauptet, die Off-Site-Daten würden automatisch mit dem Q.-Konto des Nutzers verknüpft, wobei der Nutzer aufgrund des von seinem Browser oder Endgerät hinterlassenen digitalen Fingerabdrucks mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99% erkannt werden könne.

Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht vorliegt.

 
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