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Landgericht Köln, 24 O 149/24

Datum:
05.06.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 O 149/24
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:0605.24O149.24.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird - unter Aufhebung des Versäumnisurteils des Landgerichts Köln vom 27.03.2025 (Az. 24 O 149/24) insoweit - verurteilt, an die Klägerin 1.388,73 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird das Versäumnisurteil des Landgerichts Köln vom 27.03.2025 aufrechterhalten.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 84 Prozent und die Beklagte 16 Prozent, dies mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die die Klägerin zu tragen hat.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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