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Landgericht Köln, 20 O 343/23

Datum:
16.04.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 343/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:0416.20O343.23.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger in seiner Eigenschaft als gerichtlich bestellter Verwalter des Nachlasses des am 13.02.2015 verstorbenen Herrn Dipl.-Ing. (FH) Architekt D. F. wegen der Inanspruchnahme des Klägers in seiner Eigenschaft als gerichtlich bestellter Verwalter des Nachlasses des am 13.02.2015 verstorbenen Herrn Dipl.-Ing. (FH) Architekt D. F. durch die Stadt Y., E.-straße N01, N02 Y., vor dem Landgericht Kempten, Az. 13 O 931/22 Bau, bedingungsgemäß Versicherungsschutz zu gewähren.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Mehrkosten, die durch die Anrufung des Landgerichts Kempten (Allgäu) entstanden sind; diese trägt der Kläger.

Das Urteil für den Kläger ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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