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Landgericht Köln, 1 S 141/24

Datum:
10.07.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 S 141/24
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:0710.1S141.24.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 27.08.2024, 213 C 61/24, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angegriffene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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