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Landgericht Köln, 18 O 254/23

Datum:
09.05.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
18. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 O 254/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:0509.18O254.23.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe 75.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 06.12.2023 zu zahlen. Die Beklagte zu 3) wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin aus einen Betrag in Höhe von 75.000,00 Euro Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom 03.12.2023 bis zum 05.12.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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