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Landgericht Köln, 16 O 40/25

Datum:
31.10.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
16. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 40/25
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:1031.16O40.25.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 31.275,87 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.12.2024 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Kosten der vorgerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.626,49 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.02.2025 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 23% und die Beklagte zu 77%. Die Kosten der Nebenintervention tragen der Kläger zu 23% und die Streithelferin zu 77%.

Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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