Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 14 O 5/23

Datum:
12.11.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
14. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 O 5/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:1112.14O5.23.00
 
Leitsätze:

1. Bei einem Lichtbildwerk, das eine gestellte Szenerie zum Motiv hat, kommt eine Miturheberschaft zwischen Fotografen und Gestalter der Szenerie in Betracht. Im vorliegenden Fall ist Miturheberschaft anzunehmen, weil die Beklagten zum Motiv im Rahmen eines Briefings klare Vorgaben gemacht haben, an die sich der Fotograf auch gehalten hat.2. Miturheber untereinander dürfen nach § 8 Abs. 2 S. 2 UrhG einander die Nutzung zur Darstellung des Werks als Teil des eigenen Werkschaffens im Rahmen eines Portfolios nicht untersagen. Dies gilt erst recht, wenn einer der Miturheber selbst eine solche Referenznutzung vornimmt und diese den anderen Miturhebern untersagen möchte.

 
Tenor:

Das Versäumnisurteil der Kammer vom 12.09.2024 wird aufrechterhalten.

Der Kläger hat auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags fortgesetzt werden.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank