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Landgericht Köln, 13 S 202/23

Datum:
21.05.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
13. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 S 202/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:0521.13S202.23.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Köln, 134 C 78/22
 
Tenor:

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 04.10.2023 (134 C 78/22) teilweise abgeändert.

Auf die Widerklage werden die Kläger verurteilt, die entlang der Grundstücksgrenze zum Beklagten wachsenden Bäume, d. h. einen jungen Kirschbaum, einen jungen Kirsch-Pflaumenbaum, einen jungen Ahornbaum sowie eine Buche zu entfernen.

2. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Kläger zu 2/3 und der Beklagte zu 1/3. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

4. Dieses Urteil und das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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