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Landgericht Köln, 111 Qs 6/25

Datum:
30.01.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
11. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
111 Qs 6/25
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:0130.111QS6.25.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben.

Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwältin K. V. als Pflichtverteidigerin beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

 
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