Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 3 O 51/20

Datum:
21.05.2024
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 51/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2024:0521.3O51.20.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger ein ererbtes Schmerzensgeld in Höhe von 8.000,00 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz seit dem 16.07.2021 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, den Klägern sämtliche künftigen unvorhersehbaren immateriellen sowie alle vergangenen und künftigen materiellen Schäden, die ihnen infolge der fehlerhaften Behandlung vom November 2016 der Ehefrau bzw. Mutter, H. U., geboren am 08.05.1967, verstorben am 29.11.2016, entstanden sind bzw. noch entstehen werden, zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 5 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 95 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank