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Landgericht Köln, 30 O 533/23

Datum:
16.07.2024
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
30. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 O 533/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2024:0716.30O533.23.00
 
Schlagworte:
Kaufvertrag, Hundezucht
Normen:
BGB § 307 Abs. 1, 2 BGB
Leitsätze:

Die formularmäßige Bestimmung in AGB, wonach der Käufer eines Hundes den fünffachen Kaufpreis zahlen muss, wenn er nicht innerhalb des ersten Jahrs nach Übergabe des Tieres schriftlich nachweist, dass dieses nicht zu einer Zucht oder ähnliches verwendet wird oder verwendet werden kann, benachteiligt den Käufer unangemessen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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