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Landgericht Köln, 29 S 82/24

Datum:
24.07.2024
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
29 S 82/24
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2024:0724.29S82.24.00
 
Tenor:

wird die Berufung der Beklagten gegen das am 14.05.2024 verkündete Urteil des Amtsgerichts Aachen (118 C 5/24)

als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 972,25 EUR festgesetzt.

 
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