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Landgericht Köln, 17 O 139/23

Datum:
29.07.2024
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
17. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 O 139/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2024:0729.17O139.23.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.128,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.06.2022 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte mit Ausnahme der Mehrkosten, die aufgrund der Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden sind. Diese trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann zudem die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor seiner Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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