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Landgericht Köln, 104 Ks 76/23

Datum:
24.10.2024
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
104 Ks 76/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2024:1024.104KS76.23.00
 
Tenor:

Auf die Erinnerung der Rechtsanwältin Z. wird der Beschluss des Landgerichts Köln vom 12.06.2024 (104 Ks 76/23) abgeändert.

Die der Rechtsanwältin Z. zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden auf weitere 488,44 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Erinnerung ist kostenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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