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Landgericht Köln, 5 O 324/22

Datum:
25.04.2023
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 324/22
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2023:0425.5O324.22.00
 
Tenor:

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.002,84 € nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 23.10.2022 daraus zu zahlen sowie an den Kläger weitere, nicht anrechenbare außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 368,78 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu ¾ und der Kläger zu ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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