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Landgericht Köln, 30 O 2/23

Datum:
14.12.2023
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
30. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 O 2/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2023:1214.30O2.23.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 13.289,10 € zuzüglich Zinsen i.H.v. 4 % p.a. seit dem 16.02.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16 % und die Beklagte zu 84 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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