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Landgericht Köln, 26 O 309/21

Datum:
30.01.2023
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
26. Zivilkammer des Landgerichts
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 O 309/21
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2023:0130.26O309.21.00
 
Tenor:

Das Versäumnisurteil vom 21.10.2021 wird in Höhe von 1.880,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.10.2020 aufrechterhalten. Im Übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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