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Landgericht Köln, 20 O 76/23

Datum:
20.12.2023
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 76/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2023:1220.20O76.23.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte aus dem Rechtsschutzschutzversicherungsvertrag mit der Versicherungsnummer N01 verpflichtet ist, der Klägerin für die erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Y. AG aufgrund des Fahrzeugkaufs vom 16. Februar 2017 (FIN: N02), jedoch nur für die Geltendmachung eines Differenzschadensersatzanspruchs nach der BGH-Rechtsprechung (BGH, Urteil v. 26.6.2023, Az. VIa ZR 335/21) in Höhe von maximal 15 % der gezahlten Kaufpreissumme, bedingungsgemäßen Deckungsschutz zu gewähren.

Es wird festgestellt, dass sich der Rechtsstreit erledigt hat, soweit die Klägerin bedingungsgemäßen Deckungsschutz für die erstinstanzliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Y. AG aufgrund des Fahrzeugkaufs vom 16. Februar 2017 (FIN: N02) über die Geltendmachung eines Differenzschadensersatzanspruchs in Höhe von maximal 15 % der gezahlten Kaufpreissumme hinaus begehrt hat.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen Schäden zu ersetzen, die daraus resultieren, dass die Beklagte die mit dem Antrag zu 1) begehrte Deckungszusage nicht erteilt hat.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten des Stichentscheides in Höhe von EUR 819,91 (Rechnungsnummer: 1986-VR2022A-530-125) freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/10 und der Beklagten zu 9/10 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

 
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