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Landgericht Köln, 111 Qs 35/23

Datum:
17.05.2023
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
11. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
111 Qs 35/23
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2023:0517.111QS35.23.00
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Dem Beschwerdeführer wird Rechtsanwalt K. U. O. als Pflichtverteidiger beigeordnet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

 
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