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Landgericht Köln, 5 O 94/22

Datum:
03.11.2022
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 O 94/22
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2022:1103.5O94.22.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.543,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.02.2022 zu zahlen und die Klägerin von den Forderungen der Rechtsanwälte Dr. K und Partner GbR im Hinblick auf die außergerichtliche Interessenvertretung aufgrund der Schädigung durch Verkehrssicherungspflichtverletzung vom 03.11.2021 in Höhe von 280,60 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils  vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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