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Landgericht Köln, 4 O 440/20

Datum:
13.04.2022
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 440/20
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2022:0413.4O440.20.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.083,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.05.2020 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache in Höhe von 1.264,42 € erledigt ist.

Die weiter gehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Ausnahme der Mehrkosten, die durch Anrufung des unzuständigen Gerichts Frankfurt/Main entstanden sind, welche dem Kläger auferlegt werden.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren vorläufig vollstreckbar.

 
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