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Landgericht Köln, 4 OH 8/22

Datum:
06.07.2022
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 OH 8/22
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2022:0706.4OH8.22.00
 
Tenor:

Der Beweisbeschluss vom 30.05.2022 (Bl. 106 ff. d.A.) wird wie folgt ergänzt:

17.)

Trifft es zu, dass an der Gehwegseite des Staffelgeschosses einige Abdeckbleche der Attika beschädigt sind und dieses nicht fachgerecht ist und nicht den anerkannten Regeln der Baukunst entspricht?

18.)

Welche Maßnahmen sind zu treffen, um die festgestellten Mängel/Schäden unter Ziffer 17.) fachgerecht zu beheben?

19.)

Welche Kosten entstehen durch die fachgerechte Behebung der festgestellten Schäden/Mängel unter Ziffer 17.)?

Auch für die Beweisfragen 17.) - 19.) wird

              Herr Dipl.-Ing. B I

zum Sachverständigen benannt.

 
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