Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Köln, 33 O 8/21

Datum:
10.02.2022
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
33. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
33 O 8/21
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2022:0210.33O8.21.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise von Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten zu unterlassen,

              a) wie nachstehend wiedergegeben,

Bilddateien entfernt

Verbrauchern Gleitsichtbrillen anzubieten und/oder anbieten zu lassen, deren Anpassung nur Daten aus dem Brillenpass, nicht jedoch Daten zur habituellen Kopf- und Körperhaltung, zur Augenhöhe, zur Vorneigung der Gleitsichtgläser beim Tragen, zum Hornhautscheitelabstand und zum Fassungsscheibenwinkel zugrunde gelegt werden, wenn dies ohne einen deutlichen Hinweis erfolgt, dass die Benutzung dieser Brillen eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen kann, weil ein solcher Hinweis nur, wenn der Verbraucher mit dem Cursor über den Hinweis fährt „Bitte beachten Sie unseren Hinweis bezüglich der Nutzung unserer Gleitsichtbrillen“, wie er oben aus den Seiten 16 und 17 ersichtlich ist, wie nachstehend wiedergegeben mittels eines Mouse-over-Effekts erscheint,

Bilddatei entfernt

, wenn dies geschieht, indem die Beklagte ihre Kontaktdaten (insbesondere Telefonnummer, E-Mail, Postanschrift, Internetkontaktformular) für den Onlineverkauf sowie die Abwicklung einschließlich Widerruf und/oder Retouren von Kaufverträgen über Gleitsichtbrillen zur Verfügung stellt,

und/oder

b) wie nachstehend wiedergegeben,

Bilddatei entfernt

Verbrauchern Gleitsichtbrillen anzubieten und/oder anbieten zu lassen, deren Anpassung nur Daten aus dem Brillenpass, nicht jedoch Daten zur habituellen Kopf- und Körperhaltung, zur Augenhöhe, zur Vorneigung der Gleitsichtgläser beim Tragen, zum Hornhautscheitelabstand und zum Fassungsscheibenwinkel zugrunde gelegt werden, wenn dies ohne einen deutlichen Hinweis erfolgt, dass die Benutzung dieser Brillen eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen kann, weil ein solcher Hinweis nur, wenn der Verbraucher mit dem Cursor den Hinweis „Bitte beachte unsere Hinweise bezüglich der Nutzung unserer Gleitsichtbrillen“ anklickt, wie er oben aus den Seiten 34 und 40 bis 46 ersichtlich ist, wie nachstehend wiedergegeben erscheint,

Bilddatei entfernt

, wenn dies geschieht, indem die Beklagte ihre Kontaktdaten (insbesondere Telefonnummer, E-Mail, Postanschrift, Internetkontaktformular) für den Onlineverkauf sowie die Abwicklung einschließlich Widerruf und/oder Retouren von Kaufverträgen über Gleitsichtbrillen zur Verfügung stellt.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 374,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.04.2021 zu zahlen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

4. Das Urteil ist hinsichtlich des Tenors zu 1), 2) und 3) vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich des Tenors zu 1) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 22.000,00 EUR und hinsichtlich des Tenors zu 3) für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Hinsichtlich des Tenors zu 2) darf die Beklagte die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank