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Landgericht Köln, 29 S 164/21

Datum:
27.01.2022
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
29. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
29 S 164/21
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2022:0127.29S164.21.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 13.07.2021 - 161 C 110/21 - aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 558,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.08.2020 sowie vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 124,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 04.12.2020 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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